Hausordnung &

Hallen Belegungsplan

Unser aktueller Hallenbelegungsplan

Gültig von April 2022 bis Oktober 2022

 

 

Hallenbelegungsplan von Oktober 2022 bis März 2023


gültig ab 01.10.2022












SPORTHALLE

 

GYMNASTIKHALLE

TAG

UHRZEIT

Kurs

 

UHRZEIT

Kurs

Montag

15:00 – 17:00

Eltern-Kind-Turnen

 

 

 

17:00 – 18:30

Fußball E-Jugend

 

17:00 – 18:30

Fußball F-Jugend

18:30 – 20:00

TGW

 

18:30 – 20:00

Tischtennis

20:00 – 22:00

Tischtennis
Allgemeingruppe

 

20:00 – 21:00

Skigymnastik

Dienstag

 

 

 

13:30 – 14:30

Stuhlgymnastik

 

 

 

14:30 – 15:30

Fit ab 60 – Herren

 

 

 

15:30 – 17:00

Fit ab 60 – Damen

16:30 – 18:00

Fußball F-Jugend

 

 

 

18:00 – 19:00

Fußball C-Jugend

 



19:00 – 20:00

Piloxing/ The Mix

 

19:00 – 20:00

Wellness Workout

20:00 – 22:00

Badminton

 

20:00 – 22:30

Tischtennis 

Mittwoch

 

 

 

 

 

17:00 – 18:00

Korbball
Jugend – 11

 

 

 

18:00 – 19:00

Korbball
Jugend 15/19

 

18:00 – 19:00

Kurs Fit und Gesund

19:00 – 20:30

Korbball
Damen

 

19:30 – 20:00

Präventives Fitness (fällt derzeit aus)

Donnerstag

 

 

 

 

 

17:00 – 18:00

Fußball G-Jugend

 

16:00 – 17:00

Dance for Kids

18:00 – 19:30

Fußball D-Jugend

 



19:30 – 21:00

Fußball Herrenbereich

 

19:00 – 20:00

Power Intervall
Damen/Herren

Freitag

 

 

 

 

 

14:00 – 16:00

TGW

 

 

 

16:00 – 17:30

Kinderturnen ab 3 Jahren

 

15:00 – 17:00

KGW

17:30 – 18:45

Kinderturnen ab 6 Jahren

 

17:00 – 19:00

TGW

19:00 – 20:00

TGW

 

19:30 – 20:30

Fitness für Herren

20:00 – 22:00

Tischtennis

 

 

 

Samstag

09:00 – 12:00

KGW/TGW

 

09:00 – 17:00

KGW/TGW

15:00 – 17:00

Basketball Hobbymannschaft

 

14:00 – 16:00

Fußball Jugend

 

17:00 – 20:00

Fußball Talenttraining

 

16:00 – 20:00

Fußball Talenttraining

Sonntag

10:00 – 13:00

Tischtennis

 

 

 

15:00 – 19:00

Badminton

 

 

 

19:00 – 21:00

Fußball AH

 

 

 

für die Turnhalle der Gemeinde Betzigau

Hausordnung

Die Turnhalle mit dem Anbau ist eine öffentliche Einrichtung und dient in erster Linie dem Schulsportunterricht der Grund- und Teilhauptschule Betzigau. Nachrangiger Nutzer ist der TSV Betzigau. Sie wird außerhalb der üblichen Schulzeiten den Sporttreibenden Vereinen (Nutzer) der Gemeinde Betzigau zu Übungs-, Trainings- und Wettkampfveranstaltungen nach Maßgabe eines Belegungsplanes überlassen.

Die Turnhalle mit Anbau ist eine wertvolle und kostenaufwendige Einrichtung der Gemeinde Betzigau. Im Interesse einer langjährigen Bestandserhaltung muss daher diese Hausordnung von allen Benutzern sorgfältig und genau eingehalten werden. Eine Benutzung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde und zu den festgelegten Zeiten erlaubt. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet, mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Die Turnhalle und ihre Einrichtung muss schonend behandelt und in Ordnung gehalten werden. Der Sport-, Übungs- und Spielbetrieb muss unter der Aufsicht eines verantwortlichen Lehrers/Übungsleiters stehen. Dieser Aufsichtspflichtige ist neben den einzelnen Benutzern für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich. Erst wenn er anwesend ist, darf die eigentliche Turnhalle, sowie die Umkleide- und die Sanitärräume betreten werden. Die Turnhalle darf ab dem Zugang von den Umkleideräumen nur mit sauberen Sportschuhen
betreten werden, die vorher nicht im Freien getragen wurden, sondern im Hallenbereich ausschließlich für die Hallenbenutzung geeignet sind. Sie dürfen nicht aus Material bestehen, das farbige Abreibespuren am Boden hinterlässt. Auch Sportschuhe mit Stollen oder Spikes sind verboten.

Es ist nicht erlaubt, Räume, die für Sport- und Spielbetrieb nicht bestimmt sind oder nicht benötigt werden z.B. den Technikraum zu betreten. Personen, die am Sport- und Spielbetrieb nicht beteiligt sind, dürfen sich in der Turnhalle, außer bei genehmigten Veranstaltungen mit Zuschauern, nicht aufhalten. Zuschauer haben sich in den beiden Turnhallen nur in dem von der Schule bzw. TSV Betzigau bestimmten Randbereichen einschließlich der WC-Anlagen im Erdgeschoss des Eingangsbereiches aufzuhalten. Von den übrigen Räumen müssen sie fernbleiben. Die den Besuchern zur Verfügung stehenden Hallenteile sind mit Schutzmatten auszulegen. Die Turnhalle samt ihren Vor- und Nebenräumen ist sauber zu halten. Kreide, Magnesia u.ä. sind in Behältern aufzubewahren. Wird Magnesia benutzt, ist eine Verschmutzung des Fußbodens möglichst zu vermeiden. Bei ungünstiger Witterung sind die Straßenschuhe zu säubern, ehe der Eingangsbereich der Sporthalle betreten wird. Außergewöhnliche, von den Benutzern verursachte, vermeidbare Verunreinigungen sind von ihnen selbst zu reinigen. Unterbleibt diese Reinigung, nimmt sie die Gemeinde auf Kosten des Benutzers vor. Das Aus- und Ankleiden in der Turnhalle hat in den Umkleideräumen zu geschehen. Die WC-, Wasch- und Duschräume können benutzt werden. Die Räume sind sauber zu hinterlassen.

In der gesamten Turnhalle einschließlich Vor- und Nebenräume darf nicht geraucht werden. Getränke und Speisen dürfen nicht in die Turnhalle mitgenommen werden. In den Nebenräumen (Umkleidekabinen) dürfen Getränke und Speisen mitgenommen werden.

Die Räume sind sauber zu hinterlassen. Der Nutzer kann bei besonderen Sportveranstaltungen den Vorraum des Eingangsbereiches für den Verkauf von Speisen und Getränken nutzen. Hierzu ist die vorherige Genehmigung der Gemeinde Betzigau notwendig.

Die eingebauten und beweglichen Sportgeräte dürfen nur mit Anweisung des Lehrers/Übungsleiters und nur zweckentsprechend benutzt werden. Verstellbare Geräte sind nach der Benutzung in die Grundstellung zu bringen. Sportgeräte sind nach Beendigung des Sport- und Spielbetriebes unaufgefordert an den Aufbewahrungsort zurückzutragen oder, falls Rollvorrichtungen vorhanden sind, zurückzurollen. Schleifen über den Boden ist untersagt.

Die Benutzer müssen sich vorher von der ordnungsgemäßen und gefahrlosen Beschaffenheit der Anlagen und Geräte überzeugen, ehe sie diese gebrauchen, und müssen sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Festgestellte Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden und in das Hallenbuch einzutragen. In dem Zustand, in dem Anlagen, Einrichtungen und Geräte übernommen werden, sind sie zu erhalten und wieder zurückzugeben. Die Bedienung der vorhandenen technischen Anlagen (Basketballkörbe, Beleuchtung, Jalousien, Lautsprecher, Ringe) ist nur den Lehrern/innen / Übungsleitern/innen oder von ihnen Beauftragten, erforderlichenfalls erst nach entsprechender Einweisung durch den Hausmeister, gestattet.

Eigene Getränke dürfen von Benutzern nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde in die Turnhalle einschließlich Vor- und Nebenräume, eingebracht werden. Die Zustimmung kann ausnahmsweise im Einzelfall der Hausmeister für eine Benutzungszeit mündlich erteilen, wenn für die Turnhalle keine Nachteile zu befürchten sind. Sportgeräte und andere Gegenstände dürfen grundsätzlich aus der Turnhalle nicht entfernt werden, auch nicht zur Benützung im Bereich der Freisportanlagen, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde.

In der Turnhalle ist Fußballspielen nur in hallengemäßer Form unter Beachtung der vom Bayer. Fußballverband dafür herausgegebenen Richtlinien, sowie nur mit für Hallenfußball geeigneten besonderen Bällen erlaubt. Bei Ballübungen und -spielen ist darauf zu achten, dass Wände und Decke der Turnhalle samt Einrichtungen (Deckenstrahler, Uhranlage, Fenster, Vorhänge usw.) nicht verschmutzt und beschädigt werden. Bälle sind auf ihre Sauberkeit hin zu prüfen. Sie dürfen für den Gebrauch in der Halle nicht eingefettet werden. Harzmittel sind beim Ballspiel nicht erlaubt. Die Benutzungszeiten sind einzuhalten. Der Spiel- und Sportbetrieb ist so rechtzeitig zu beenden, dass der Hallenbereich bis zum Ende der gestatteten Benutzungszeit geräumt ist. Der Übungsbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die Turnhalle ist bis spätestens 22.30 Uhr zu verlassen.

Der Lehrer/Übungsleiter überzeugt sich nach Schluss der Benutzungszeit von der Ordnung in der Turnhalle und den benutzten Nebenräumen und dass sich dort niemand mehr aufhält. Er verlässt die Turnhalle als Letzter.

Sofern Benutzern Schlüssel für die Turnhalle überlassen werden, gelten hierfür besondere schriftliche Vereinbarungen. Der Schlüsselbesitzer trägt erhöhte Verantwortung und muss alle Maßnahmen treffen, um Gefahren und Schäden für Personen und Sachen abzuwenden. Grundsätzlich ist geplant, eine Schließanlage mit Codierung bzw. Chipkarte einzuführen. Zu gegebener Zeit sind mit allen Beteiligten entsprechende Vereinbarungen zu treffen, welche den Erfordernissen eines solchen Systems Rechnung tragen. Alle Benutzer nutzen die Turnhalle, die Nebenräume, Einrichtungen und Gegenstände grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Versagen von Einrichtungen, Betriebsstörungen und sonstige behindernde und beeinträchtigende Ereignisse wird nicht gehaftet.

Die Gemeinde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wird auch für eingebrachte, abhanden gekommene Gegenstände, wie Garderobe, Taschen usw., nicht gehaftet. Die Benutzer haften für alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden, die der Gemeinde oder Dritten aus einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung entstehen. Die Gemeinde wird auch insofern von Ansprüchen Dritter vorleistend und endgültig freigestellt.

Fahrräder und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Fahrräder dürfen auf keinen Fall in die Turnhalle mitgenommen werden. Sie dürfen auch nicht an den Außenwänden abgestellt werden. Tiere dürfen nicht in die Turnhalle mitgebracht werden.

Fundgegenstände sind dem Hausmeister zu übergeben (z.B. Wertsachen) oder in die „Schlamperkiste“ zu legen (z.B. Kleidungsstücke). Beauftragte der Gemeinde, insbesondere der Hausmeister, dürfen jederzeit die Halle in Erfüllung ihrer Aufgaben, auch während des Spiel- und Sportbetriebes, betreten. Außerdem ist den Anordnungen der Beauftragten der Gemeinde unverzüglich Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Benutzungsgenehmigung entzogen bzw. ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Hausverbot durch einen Beauftragten der Gemeinde, insbesondere vom Hausmeister, mündlich erteilt werden.

Betzigau, den 10.09.2009
Gemeinde Betzigau
Roland Helfrich
1. Bürgermeister